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Anmeldung Vortrag LBO

 

Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in einem zweiten Anlauf eine Novelle der Landesbauordnung NRW beschlossen.  Bereits Anfang 2017 ist eine kleine Anpassung an Europarecht in Kraft getreten: die bauproduktenrechtlichen Vorschriften wurden an das europäische Bauproduktenrecht angepasst und gelten bereits verbindlich seit Mitte 2017.

Zahlreiche Änderungen gegenüber der noch geltenden Landesbauordnung NRW 2000 sowie dem ersten Änderungsentwurf 2016 belegen, dass nach den beiden großen Novellen aus den Jahren 1995 und 2000 nun ein umfassend überarbeitetes und weitgehend an die Musterbauordnung angepasstes Landesbauordnungsrecht konzipiert wurde.

Inhaltlich sind umfangreiche Änderungen erfolgt, so dass Architektinnen und Architekten sich intensiv mit dem neuen Bauordnungsrecht befassen müssen.

Zentrale Schwerpunkte dieser Novelle und des Seminars sind die Regelungen von:

  • Änderung des Vollgeschoss – Begriffes
  • Ein abgespecktes Abstandflächenrecht
  • Barrierefreiheit im Wohnungsbau und öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • Brandschutz mit Anwendung der Gebäudeklassen und
  • Anpassung an die Musterbauordnung (MBO)
  • Sonderbauten mit Klarstellungen und Ergänzungen
  • Stellplatzregelung über gemeindliche Satzung
  • Verfahrensvorschriften und Freistellungen
  • Weitgehende Änderung der Paragraphenabfolge und
  • Zuordnung von Regelungen

Auf aktuelle Entwicklungen zu Verfahrensregelungen wird eingegangen.

Referent: Dipl.-Ing. Wolfgang E. Züll, Techn. Beigeordneter a.D., Architekt & Stadtplaner (BDB)

Hinweis: Der Dozent war als Mitglied von Arbeitsgruppen der Architektenkammer NW, des BDB sowie der kommunalen Spitzenverbände an fachlichen Stellungnahmen beteiligt.

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig, eine Anmeldung erforderlich.